Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wiederverkäufer von Bus- und Flugreisen

I. Vertragsparteien, Vertragsgegenstand

1. Geltungsbereich der AGB

a) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen geltend gegenüber juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, insbesondere gegenüber Kaufleuten und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, nachstehend „Wiederverkäufer“ genannt.

b) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch gegenüber anderen Personen, privaten Gruppen und Institutionen, die keine Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind, jedoch selbst gegenüber ihren (Reise-)Teilnehmern im eigenen Namen als „Wiederverkäufer“ auftreten (wollen).

2. Vertragsparteien

a) Der Wiederverkäufer möchte im Rahmen seiner Tätigkeit Leistungen von Beherbergungsbetrieben, Restaurantbetrieben, Gästeführern oder von Anbietern sonstiger touristischer Leistungen oder „Pakete“ solcher Leistungen entweder einzeln vermarkten oder in anderer Weise touristische Leistungen gegenüber Endverbrauchern, nachstehend „Teilnehmer“ genannt, erbringen.

b) Zu dem in 2a genannten Zweck und zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen beauftragt der Wiederverkäufer die Determann Touristik GmbH, im Folgenden „Unternehmer“ genannt, mit der Verschaffung der entsprechenden touristischen Leistungen an die Teilnehmer.

c) Die Vertragspartner schließen zu diesem Zweck einen Werkverschaffungsvertrag ab. Vertragliche Beziehungen zwischen dem Wiederverkäufer und den vom Unternehmer herangezogenen einzelnen Leistungsträgern werden nicht begründet.

d) Soweit Gegenstand der Leistung des Unternehmers eine Gesamtheit touristischer Leistungen ist, welche rechtlich als Pauschalreise anzusehen ist, soll der Unternehmer im Verhältnis zum Teilnehmer als verantwortlicher Reiseveranstalter i.S.d. §§ 651a ff. BGB anzusehen sein. Sollte ein Teilnehmer den Wiederverkäufer als Reiseveranstalter in Anspruch nehmen wollen, stellt der Unternehmer den Wiederverkäufer von solchen Ansprüchen frei.

II. Grundlagen und Abschluss des Vertrages

1. Rechtsanwendung

a) Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Wiederverkäufer und Unternehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

b) Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Wiederverkäufer und Unternehmer finden vorrangig die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, die vorliegenden Geschäftsbedingungen und hilfsweise das Werkvertragsrecht nach §§ 631ff. BGB Anwendung.

2. Vertragsform

Der Vertrag gegenüber den Teilnehmern, nachstehend Reisevertrag, soll schriftlich abgeschlossen werden. Sämtliche weiteren Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen ebenfalls schriftlich abgefasst werden.
Weicht die Bestätigung des Unternehmers von dem Auftrag des Wiederverkäufers ab, so liegt in der Bestätigung ein neues Vertragsangebot, an das der Unternehmer 10 Tage gebunden ist und das der Wiederverkäufer innerhalb der Frist annehmen kann.

III. Leistungen

1. Leistungsumfang

a) Die vom Unternehmer zu erbringenden Leistungen sind die Verschaffung touristischer Leistungen, welche vom Wiederverkäufer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an die Teilnehmer weitergegeben werden.

b) Die konkreten, einzelnen vertraglichen Leistungspflichten des Unternehmers richten sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot, sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Nebenabreden etc. bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung. Auf Ziffer II. 2 wird Bezug genommen.

2. Leistungsänderungen

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabwicklung notwendig werden und vom Unternehmer nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der verschafften touristischen Leistungen beeinträchtigt.

b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Leistung hat der Unternehmer dem Wiederverkäufer unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund anzuzeigen.

c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung kann der Wiederverkäufer vom Vertrag zurücktreten.

d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.

IV. Zahlung

1. Nach Abschluss des Vertrages ist die in der Buchungsbestätigung festgelegte Anzahlung ohne weitere Aufforderung zu leisten. Die Wirksamkeit des Reisevertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Wiederverkäufer selbst oder die Teilnehmer zusammen an den Unternehmer die nachstehenden Anzahlungen leisten.

2. Sofern nicht eine andere Anzahlung vereinbart ist, beträgt diese bei Gruppen ab 10 Teilnehmern bei einem Auftragswert bis 5.000,00 € ein Betrag von 150,00 € und bei einem Auftragswert über 5.000,00€ ein Betrag von 250,00 €. Bei Flugbuchungen wird jedoch pro Teilnehmer ein Betrag von 250,00 € fällig.

3. Die Restzahlung ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, spätestens gegen Rechnungsstellung 6 Wochen vor Reisebeginn fällig.

4. Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen Unternehmer und Wiederverkäufer, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

V. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, Mängel und andere Störungen der Leistungserbringung durch den Unternehmer und den von ihm eingesetzten Leistungserbringern unverzüglich nach ihrem Bemerken gegenüber dem Unternehmer anzuzeigen und unter Setzung einer angemessener Frist Abhilfe zu verlangen. Die Kenntnis der Teilnehmer steht der Kenntnis des Wiederverkäufers gleich.

2. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.

VI. Rücktritt und Kündigung

1. Rücktritt durch den Auftraggeber

a) Der Wiederverkäufer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bis 6 Wochen vor Reiseantritt, längstens jedoch bis zur Flugbuchung durch den Unternehmer, ist ein Rücktritt kostenlos möglich. Bei einem späteren Rücktritt ist der Wiederverkäufer jedoch verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen an den Unternehmer zu zahlen.

b) bei Busreisen:
auf den Gesamtpreis einer Reise für alle Teilnehmer:
– bis 22 Tage vor Reisebeginn: 25%,
– 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50%
-14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 75%
– ab 7 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.

c) bei Flugreisen:
auf den Gesamtpreis einer Reise für alle Teilnehmer:
– ab dem Datum der Flugbuchung durch den Unternehmer: 25%,
– ab 48 Tage vor Reisebeginn: 40%
-ab 21 Tage vor Reisebeginn: 60%
– ab 14 Tage vor Reisebeginn: 80%
– bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.

d) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Unternehmer.

e) Dem Wiederverkäufer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.

f) Der Unternehmer behält sich vor, eine höhere Entschädigung als die aufgeführte Pauschale zu berechnen, wenn ihm ein höherer Aufwand entstanden ist, den der Unternehmer gegebenenfalls beziffern und belegen muss.

2. Rücktritt und Kündigung durch den Unternehmer

a) Der Unternehmer kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Wiederverkäufer oder Reiseteilnehmer trotz Abmahnung erheblich weiter stören, so dass eine weitere Teilnahme für den Unternehmer oder andere Personen nicht mehr zumutbar ist.
Dies gilt auch, wenn sich der Wiederverkäufer oder seine Teilnehmer nicht an sachlich begründete Hinweise halten.

b) Im Falle einer entsprechenden Kündigung steht dem Unternehmer das vereinbarte Entgelt weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und/oder Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt

c) Der Unternehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine durch seine Vertragspartner vorher zugesicherte Unterbringung nicht ermöglicht werden kann und eine Ersatzunterbringung nicht zu beschaffen ist. Der Wiederverkäufer erhält sofort alle eingezahlten Beträge erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

VII. Ersatzreisende

1. Der Wiederverkäufer kann einen Teilnehmer bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Unternehmer der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.

2. Der Wiederverkäufer haftet für die durch den Eintritt des Dritten entstanden Mehrkosten, die ihm gegenüber durch den Unternehmer nachgewiesen wurden.

VIII. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

1.) Nehmen der Wiederverkäufer oder seine Teilnehmer vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so bleibt der Wiederverkäufer zur Zahlung des Gesamtpreises unabhängig vom Grund der Nicht-Inanspruchnahme verpflichtet, es sei denn, die Nichtabnahme beruht auf einem vom Unternehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Mangel oder es liegt eine Unmöglichkeit vor, welche der Unternehmer zu vertreten hat.

2.) Von dieser dem Unternehmer zustehenden Vergütung werden ersparte Aufwendungen und die eventuell anderweitige Verwendung der Leistung durch den Unternehmer abgezogen. Der Unternehmer wird sich in diesem Fall um Erstattung durch die Leistungsträger bemühen.

3.) Durch die vorstehenden Regelungen bleiben anderweitige Regelungen über Rücktritt und Schadensersatz unberührt.

IX. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

1.) Der Unternehmer weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem vom Unternehmer herausgegebenen und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.

2.) Der Wiederverkäufer hat die gesetzlichen/behördlichen Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich der Unternehmer nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

3.) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Wiederverkäufers bzw. seiner Teilnehmer zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Wiederverkäufer nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Vielmehr gelten die Ziffern VI. (Pauschalisierter Schadensersatz) und VIII. (Anspruch des Unternehmers auf nicht in Anspruch genommene Leistungen) entsprechend.

X. Verjährung, Haftung

1. Haftung

Eine Haftung des Unternehmers gegenüber dem Wiederverkäufer und den Teilnehmern ist ausgeschlossen, soweit die Haftung nicht auf einer Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht, einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

2. Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers für Schäden von Teilnehmern aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie die Ansprüche für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmers beruhen, verjähren entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
Alle übrigen Ansprüche verjähren mit einer Frist von 1 Jahr.

XI. Gerichtsstand

Für Wiederverkäufer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder die keinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen von oder gegen den Unternehmer der Sitz des Unternehmers vereinbart.

XII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen und/oder des Vertrages insgesamt.

Determann Touristik GmbH
Salzstr. 35, 48143 Münster

Stand: 01.07.2018

Diese Reisebedingungen gelten für Buchungen ab dem 01.07.2018.